Praxis für Osteopathie & Schmerztherapie

Zur privaten Gesundheitsfürsorge stehen Ihnen die oben aufgezeigten alternativen Heilmethoden zur Verfügung. Als Heilpraktiker kann ich diese unabhängig von einem Rezept erbringen. In der Erstkonsultation erstelle ich die Anamnese, führe notwendige Untersuchungen durch und erbringe die mit dem Patienten vereinbarten therapeutischen Anwendungen. Diese Leistungen werden nach der Heilpraktikergebührenordnung (GebüH) abgerechnet, und sind von Ihrer Privatversicherung tarifabhängig voll oder teilweise erstattungsfähig.

Osteopathie wird seit einiger Zeit auch von einigen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezuschusst.
Durch meine mehrjährige abgeschlossene diplomierte Osteopathieausbildung und Berufsausübung besitze ich die Voraussetzungen, um in den Therapeutenlisten vieler Krankenkassen aufgeführt zu sein.

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Anspruch auf die Erstattung einer osteopathischen Therapie zu haben, erfahren Sie bei Ihrer GKV.

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